Prüfregeln/PEPPOL-EN16931-R010

XRECHNUNG · FEHLER · BT-49

PEPPOL-EN16931-R010: Elektronische Adresse des Käufers fehlt

PEPPOL-EN16931-R010 (XRechnung) einfach erklärt: Elektronische Adresse des Käufers fehlt. Was die Prüfregel bedeutet, warum sie auslöst und wie du die E-Rechnung korrigierst.

KURZANTWORT

So behebst du PEPPOL-EN16931-R010

E-Mail-Adresse des Rechnungsempfängers eintragen, zum Beispiel rechnung@kunde.de. Behörden nennen ihre Adresse oft zusammen mit der Leitweg-ID.

Was PEPPOL-EN16931-R010 bedeutet

Seit XRechnung 3.0 muss die Rechnung eine elektronische Adresse des Käufers enthalten. Bei Versand per E-Mail ist das meist die E-Mail-Adresse des Empfängers mit dem Schema EM, im Peppol-Netz seine Peppol-ID.

Typische Ursache

Die E-Mail des Empfängers wurde nicht eingetragen oder die Software schreibt sie nicht als elektronische Adresse ins XML.

Lösung

E-Mail-Adresse des Rechnungsempfängers eintragen, zum Beispiel rechnung@kunde.de. Behörden nennen ihre Adresse oft zusammen mit der Leitweg-ID.

Mit E-RechnungDigital prüfst du Pflichtfelder vor dem Download. Eine vorhandene Datei kannst du unter E-Rechnung öffnen laden, korrigieren und neu erzeugen – lokal im Browser.

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