Was für Kleinunternehmer gilt
Seit 1. Januar 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt oft als Einstieg.
Von der Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, sind sie ausgenommen. Details und Übergangsfristen für andere Unternehmen stehen in der Gesetzeslage 2027.
Wenn du trotzdem eine E-Rechnung schreibst
Wähle bei der Position den Steuerfall § 19. Dann erscheint der passende Hinweistext und kein Umsatzsteuerbetrag.
Absender, Empfänger, Positionen und Zahlungsdaten bleiben nötig, wenn du eine vollständige strukturierte Datei erzeugen willst.
Empfang und Ablage
Eingehende E-Rechnungen solltest du im Originalformat aufbewahren. Mindestens der strukturierte Teil muss erhalten bleiben.
Zum Lesen kannst du XML oder ZUGFeRD lokal öffnen und die Felder ansehen.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer XRechnung schreiben?
Zur Ausstellungspflicht nein. Empfangen können musst du seit 2025 trotzdem.
Darf ich Umsatzsteuer ausweisen?
Unter § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Im Werkzeug wählst du dafür den Fall § 19.