Ratgeber/Pflichtangaben einer E-Rechnung

RATGEBER · STAND 20.10.2026

Pflichtangaben einer E-Rechnung

Pflichtangaben einer E-Rechnung: welche Felder vor dem Export stehen müssen und was geprüft wird.

KURZANTWORT

Pflichtangaben E-Rechnung

Neben den klassischen Rechnungsangaben braucht die E-Rechnung strukturierte Felder wie Käuferreferenz und maschinenlesbare Steuer- und Positionsdaten.

Minimum vor dem Export

Rechnungsnummer und -datum, Leistungsdatum, Käuferreferenz, Absender mit Steuerangabe und E-Mail, Empfängeranschrift, Positionen mit Menge, Einheit, Preis und Steuer sowie IBAN und Fälligkeit oder Zahlungsbedingungen.

Fehlt etwas davon, bleibt der Download gesperrt und die offenen Felder werden markiert.

Steuer und Ausnahmen

Pro Position wählst du den Steuerfall, etwa 19 %, 7 %, befreit, § 19 oder § 13b. Dazu gehören passende Hinweise im XML.

Ob die gewählte Ausnahme materiell richtig ist, prüft das Werkzeug nicht – nur ob die Angabe formal gesetzt ist.

Zusätzlich bei Behörden

Die Leitweg-ID gehört in die Käuferreferenz. Ohne sie scheitert der Eingang oft unabhängig davon, ob alle anderen Felder stimmen.

Häufige Fragen

Reicht Name und Betrag?

Nein. Für eine E-Rechnung brauchst du die strukturierten Pflichtangaben inklusive Käuferreferenz, Steuerfall und Zahlung.

Wo sehe ich, was fehlt?

Im Formular: offene Pflichtfelder werden markiert, bevor Export oder Druck starten.

Quellen

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